Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für individuelle Führungen und Vorträge
von René Geyer
1. Vertragsparteien
a) Vertragspartner für die individuellen Führungen/Vorträge sind der Auftraggeber einerseits und
René Geyer andererseits.
b) Alle Vertragsbeziehungen regeln sich zwischen diesen beiden Parteien gemäß den nachfolgenden
Punkten:
2. Vertragsinhalt
a) René Geyer bietet für interessierte Gruppen oder Einzelpersonen individuelle Führungen und/oder
Vorträge an.
b) Der Auftraggeber vereinbart mit René Geyer verbindlich einen Termin (Tag, Uhrzeit), einen
Erfüllungsort (Ausgangs- und Endpunkt der Führung bzw. Veranstaltungsort des Vortrags) und ein Thema
der Führung/des Vortrages.
c) Der Auftraggeber stellt für Vorträge einen Veranstaltungsort zur Verfügung. Dieser sollte den feuer-
rechtlichen Bestimmungen entsprechen sowie über ausreichende Bestuhlung, einen Toilettenzugang und
Stromanschluß verfügen. Die technische Ausrüstung (Beamer, Laptop, etc.) wird von René Geyer zur
Veranstaltung mitgebracht und von ihm bedient.
d) Das Veranstaltungsrisiko trägt der Auftraggeber, da ihm auch die Planung und Bewerbung der Veranstal-
tung obliegt.
3. Honorar
a) Der Auftraggeber erkennt die vereinbarten Honorare an.
b) Soweit nicht anders vereinbart, wird das Führungs- bzw. Vortragshonorar unmittelbar nach der Führung/
dem Vortrag vom Auftraggeber oder dessen Beauftragten in bar an René Geyer ausbezahlt. Dem
Auftraggeber oder dessen Beauftragten wird dabei von René Geyer eine ordnungsgemäße Rechnung mit
Quittung ausgehändigt.
c) Der Zeitraum für die Berechnung des Honorars beginnt beim Eintreffen der zu führenden Person/
Gruppe bzw. der Vortragsgäste, spätestens jedoch zum vereinbarten Zeitpunkt der Führung/des
Vortrages.
d) Auf Punkt 4 a) und b) wird an dieser Stelle ebenso hingewiesen, wie auf Punkt 5 b).
4. Absage
a) Wird eine Führung/ein Vortrag nicht in Anspruch genommen, ohne daß mindestens 24 Stunden vorher
eine telefonische Abbestellung erfolgte, wird das vereinbarte Honorar in voller Höhe fällig.
b) Kann eine Führung/ein Vortrag von René Geyer (z. B. aufgrund von Krankheit) nicht wahrgenommen
werden, wird der Auftraggeber von René Geyer zum frühestmöglichen Zeitpunkt informiert und das
vereinbarte Honorar nicht fällig.
5. Wartezeit und Verspätung
a) René Geyer ist verpflichtet, eine Wartezeit von 15 Minuten ab dem vereinbarten Zeitpunkt des Beginns
der Führung/des Vortrages einzuhalten. Nach Ablauf von 15 Minuten steht es ihm frei, weiter zu warten
oder die Gruppe/die Einzelpersonen als nicht gekommen zu betrachten.
b) Bei verspätetem Eintreffen der zu führenden Personen bzw. der Vortragsgäste muß zwischen
diesen und René Geyer vereinbart werden, ob die Führung/der Vortrag entsprechend verkürzt
durchgeführt wird oder ob - falls René Geyer nicht anderen Verpflichtungen nachkommen muß - die
ursprünglich vereinbarte Dauer der Führung/des Vortrages eingehalten werden soll.
Im letzten Fall berechnet sich das Honorar nach dem Zeitraum, der sich aus der Wartezeit und der tatsäch-
lichen Dauer der Führung/des Vortrages zusammensetzt.
6. Haftung
Die Führungen finden auf offiziellen (Wander-) Wegen statt. Die Vorträge finden in Räumlichkeiten statt, die vom Auftraggeber zur
Verfügung gestellt werden. Bei Nutzung dieser Wege/dieser Räumlichkeiten im Rahmen der Führungen/der Vorträge wird von René Geyer keine Haftung übernommen. Die Haftung von René Geyer beschränkt
sich - im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen - auf eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln.
Naturführungen René Geyer
Leopold-Spreer-Str. 3
18581 Putbus